Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Schaltung von Inseraten in diversen Medien. Die Durchführung erfolgt den Medien gegenüber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

Auftragsabwicklung

Die Auftragserteilung muss generell schriftlich erfolgen, wobei das Risiko von Übertragungsfehlern durch Faxübermittlungen vom Auftraggeber zu tragen ist. Soweit in Ausnahmefällen telefonische Auftragserteilungen oder Textänderungen angenommen werden, können keine Reklamationen wegen Hör- oder Satzfehlern anerkannt werden.

Als Berechnungsgrundlage dienen die gültigen Tarife des jeweiligen Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Tarif vor Auftragserteilung zu informieren. Preisänderungen aufseiten der Medien treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

Für grafische Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber gilt die Preisliste vom 1.1.2008, die beim Auftragnehmer angefordert werden kann. Der Auftragnehmer behält sich vor, insbesondere bei rechtlichen Bedenken gegen gewünschte Einschaltungen oder Zahlungsschwierigkeiten einzelne Aufträge abzulehnen bzw. von diesen zurückzutreten.

Bei Beratungsaufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle vom Auftraggeber übermittelten Daten und das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln. Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe durch diesen an Dritte ist unzulässig.

Haftung/Reklamation

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollumfänglichen Schad- und Klagloshaltung des Auftragnehmers bezüglich des gesamten Inhalts (Text- und Bildmaterial) der gewünschten und freigegebenen Einschaltungen. Dies gilt insbesondere für jede Art wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Ansprüche. Für zur Verfügung gestellte Druckunterlagen kann keine Haftung übernommen werden.

Reklamationen haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinungstermin zu erfolgen.

Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, und für geringfügige Platzierungsfehler wird kein Ersatz geleistet. Bei Fehlern, die außerhalb der Einflussnahme des Auftragnehmers entstanden sind, können Ersatzleistungen nur in einem Ausmaß erfolgen, wie sie das jeweilige Medium gewährt; im übrigen wird jegliche Haftung des Auftragnehmers für Fehler der Medien ausgeschlossen.

Eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare oder Folgeschäden, die durch Nichterscheinen einer beauftragten Einschaltung an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz-, Platzierungs- und sonstige Fehler entstehen, ist jedenfalls ausgeschlossen.

Zahlung/Gerichtsstand

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen prompt zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit stellt der Auftragnehmer den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (Rabatte, Skonti und dergleichen) fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12% p.A. als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen (durch Anwalt oder Inkassobüro) werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet das Handelsgericht Wien.

Es gilt österreichisches Recht.

 
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